Religion

Der Religionsunterricht ist am MGJ wie an staatlichen Schulen ordentliches Lehrfach und grundsätzlich für alle Schülerinnen verpflichtend. Er  wird auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne für das Land Nordrhein-Westfalen in allen Jahrgangsstufen konfessionell erteilt, d.h. als katholischer und evangelischer Religionsunterricht.In begründeten Ausnahmefällen können Schülerinnen von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit werden (vgl. MiSchO  §11(9)).

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