SV
Die SV hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Vertretung der Interessen der Schülerinnen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit,
- Förderung der fachlichen, kulturellen, sportlichen sowie der allgemeinen politischen und sozialen Interessen der Schülerinnen, soweit sie dem Auftrag der Schule nicht zuwiderlaufen.
Schülervertreterinnen und SV können im Rahmen des Auftrags der Schule schulpolitische Belange wahrnehmen, haben aber kein allgemeinpolitisches Mandat.
Organe der SV sind: Klasse, Klassensprecherin und Vertreterin, Schülerrat, Schülersprecherin und Vertreterin und Schülerversammlung.
Die Mitglieder des Schülerrates sind 10% der Schülerschaft der Schule sowie der Vertrauenslehrer mit beratender Funktion.
Die 10% setzen sich zusammen aus:
- den Klassensprecherinnen,
- den gewählten Vertreterinnen der Sekundarstufen I und II;
dabei stellen die Klassen 5 und 6 20%, die Klassen 7 – 10 und die Klassen 11 – 13 je 40% der Mitglieder.
Der Schülerrat kann während der allgemeinen Unterrichtszeit zusammentreten. Dabei ist auf die Unterrichtsveranstaltungen Rücksicht zu nehmen.
Der Schülerrat berät und beschließt über alle die Gesamtheit betreffenden Fragen.
Vorsitzende des Schülerrates ist die Schülerspresprecherin bzw. ihre Stellvertreterin. Beide werden für die Dauer eines Schuljahres vom Schülerrat aus dessen Mitte gewählt.
Für das Amt der Schülersprecherin können alle Mitglieder des Schülerrates, die der Oberstufe angehören, kandidieren. Die Stellvertreterin der Schülersprecherin kann auch die Jahrgangsstufe 10 stellen.
Das Wahlverfahren regelt § 9 der MiSchO.
Die Schülersprecherin führt die Beschlüsse des Schülerrates durch. Sie kann einzelne Aufgabenbereiche an geeignete Schülerinnen delegieren.














